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   VGH Bayern, 04.12.2017 - 15 ZB 17.31787   

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https://dejure.org/2017,50707
VGH Bayern, 04.12.2017 - 15 ZB 17.31787 (https://dejure.org/2017,50707)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.12.2017 - 15 ZB 17.31787 (https://dejure.org/2017,50707)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Dezember 2017 - 15 ZB 17.31787 (https://dejure.org/2017,50707)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Asylrecht (Georgien) Folgeantrag Antrag auf Zulassung der Berufung Grundsätzliche Bedeutung

  • rechtsportal.de

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Unzulässigkeit eines Antrags auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 07.04.2017 - 15 ZB 17.30355

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrunds der Divergenz

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2017 - 15 ZB 17.31787
    Dementsprechend verlangt die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2017 - 15 ZB 17.30355 - juris Rn. 4; B.v. 14.9.2017 - 11 ZB 17.31124 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 14.09.2017 - 11 ZB 17.31124

    Darlegungsanforderungen an den Zulassungsantrag im asylrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2017 - 15 ZB 17.31787
    Dementsprechend verlangt die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2017 - 15 ZB 17.30355 - juris Rn. 4; B.v. 14.9.2017 - 11 ZB 17.31124 - juris Rn. 2).
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