Rechtsprechung
VGH Bayern, 04.12.2017 - 15 ZB 17.31787 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzulässigkeit eines Antrags auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens
- rewis.io
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
Asylrecht (Georgien) Folgeantrag Antrag auf Zulassung der Berufung Grundsätzliche Bedeutung - rechtsportal.de
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
Unzulässigkeit eines Antrags auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 25.09.2017 - W 7 K 17.32073
- VGH Bayern, 04.12.2017 - 15 ZB 17.31787
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 07.04.2017 - 15 ZB 17.30355
Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrunds der Divergenz
Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2017 - 15 ZB 17.31787
Dementsprechend verlangt die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2017 - 15 ZB 17.30355 - juris Rn. 4;… B.v. 14.9.2017 - 11 ZB 17.31124 - juris Rn. 2). - VGH Bayern, 14.09.2017 - 11 ZB 17.31124
Darlegungsanforderungen an den Zulassungsantrag im asylrechtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2017 - 15 ZB 17.31787
Dementsprechend verlangt die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (…vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2017 - 15 ZB 17.30355 - juris Rn. 4; B.v. 14.9.2017 - 11 ZB 17.31124 - juris Rn. 2).